Profit zu ziehen, kennzeichnen zahlreiche Firmen ihre Lebensmittel mit den Begriffen "Detox" oder "Entgiftend".
Die europäische Health-Claims-Verordnung bestimmt jedoch genau, welche Angaben einen Wirkungszusammenhang zwischen einem Lebensmittel oder Lebensmittelbestandteilen und der Gesundheitsförderung andeuten.
Angaben, welche nicht durch einen bestimmten Wortlaut von der EU-Kommission auf einer aktuellen Liste zugelassen wurden, sind nach Art. 10 Abs. 1 der HCVO verboten. Dabei darf sich die Gesundheitsangabe wie etwa "detox" auch nicht auf das gesamte Produkt beziehen. Lediglich der enthaltene, für die Bezeichnung zugelassene Wirkstoff, kann gekennzeichnet werden. Davon abgesehen, ist der Begriff "detox" im Zusammenhang mit Produkten, welche eine entgiftende Wirkung haben sollen, keineswegs von der EU-Kommission zugelassen.
Daher liegt für ihn eine Unzulässigkeit nach Art.10 Abs. 1 der HCVO vor. Ähnlich müsste der Umgang mit dem deutschen Begriff "Entgiftung" geregelt werden. (Annalena Metz)
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