Dies stelle eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Landesamt belässt in einem ersten Schreiben bei einer Verwarnung.
Die Pflicht zur Wiedergabe des Etiketts und des Datenblattes ergibt sich aus § 5 Abs. 2 S. 2 EnVKV i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 1 Abs. 1 Nr. 7 EnVKV und Art. 4 Abs. 1 lit. a) S. 2 und Anhang VIII der VO (EU) 874/2012.
In der Vergangenheit war dies auch regelmäßig Thema von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen.
Hierfür steht Ihnen Rechtsanwalt Euskirchen zur Verfügung.
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